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   LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13   

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LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13 (https://dejure.org/2014,30076)
LG Paderborn, Entscheidung vom 07.01.2014 - 5 T 429/13 (https://dejure.org/2014,30076)
LG Paderborn, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 5 T 429/13 (https://dejure.org/2014,30076)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

    Auszug aus LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13
    Ergänzt die den Haftantrag stellende Behörde die Antragsbegründung um die Darlegung zu dem vorliegenden Einvernehmen und kann der Betroffene hierzu in seiner Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen, führt dies dazu, dass insoweit erstmals ein zulässiger Haftantrag vorliegt (vgl. BGH Beschluss vom 06.10.2011 - Az.: V ZB 188/11, Rn. 12 - zitiert nach juris, mwN).

    Dies steht aber der Anordnung einer Haft für die Zukunft nicht entgegen (vgl. insg. BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - Az.: V ZB 188/11, Rn. 14 - zitiert nach juris, mwN), sobald Belehrung und Unterrichtung nachgeholt werden.

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13
    Der Sachverhalt, über den die Kammer zu entscheiden hat, ist auch nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem Vorlagebeschluss des BGH vom 11.07.2013 - Az.: V ZB 40/11 zugrunde lag.
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

    Auszug aus LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13
    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (BGH, Beschluss v. 06.12.2012 - Az.: V ZB 118/12 mwN).
  • LG Köln, 03.07.2013 - 34 T 128/13

    Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaftanordnung gegenüber einem

    Auszug aus LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13
    Sie verstößt weder gegen Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über die gemeinsamen Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Weiteren: Rückführungsrichtlinie) noch gegen § 62 a AufenthG (vgl. i. Erg. ebenso: LG Krefeld, Beschluss v. 25.11.2013 - Az.: 7 T 137/13; LG Bielefeld, Beschluss v. 06.12.2013 - Az.: 23 T 751/13; LG Köln, Beschluss v. 03.07.2013 - Az.: 34 T 128/13) .
  • LG Hagen, 14.07.2016 - 3 T 95/16
    Die hierin liegende Verletzung der Rechte des Betroffenen aus Art. 36 I b 1, 3 WÜK stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10, BeckRS 2010, 31043) und deshalb auch nicht rückwirkend geheilt werden kann (vgl. LG Paderborn, Beschluss vom 07.01.2014 - 5 T 429/13, BeckRS 2014, 19069; Budde, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 62 Rn. 31, § 432 Rn. 2).

    Eine Heilung ist allerdings für die Zukunft möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2011 - V ZB 188/11, BeckRS 2011, 22380; LG Stade, Beschluss vom 21.05.2014 - Aktenzeichen 9 T 52/14, BeckRS 2014, 22951; nachfolgend BGH, Beschluss vom 6.11.2014 - V ZB 105/14; LG Paderborn, Beschluss vom 07.01.2014 - 5 T 429/13 BeckRS 2014, 19069) und durch den im Anhörungstermin vom 14.07.2016 unter erneuter Bezugnahme auf die Möglichkeit, das Konsulat benachrichtigen zu lassen, nunmehr erklärten Verzicht des Betroffenen hierauf erfolgt.

  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    Ferner ist die Ansicht des LG Paderborn (vgl. Bschl. v. 30.12.2013, Az.: 5 T 437/13; Bschl. v. 07.01.2014, Az.: 5 T 429/13) nicht zutreffend.
  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    Ferner ist die Ansicht des LG Paderborn (vgl. Bschl. v. 30.12.2013, Az.: 5 T 437/13; Bschl. v. 07.01.2014, Az.: 5 T 429/13) nicht zutreffend.
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